AGB`s

Mietbedingungen

Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag / Gastaufnahmevertrag Haus Westwind

1. Der Gastaufnahmevertrag / Mietvertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Urlaubsquartier bestellt und von beiden Vertragspartnern schriftlich (per E-Mail ist ausreichend) bestätigt worden ist.

2. Nichtbereitstellung des Urlaubsquartiers

Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung des Urlaubsquartieres Schadensersatz bis zur Höhe des Vertragswertes zu leisten. Hiervon ausgenommen sind Schadens- und Naturereignissen (z.B. Sturm oder Landunter), die vom Gastgeber nicht verantwortet werden können. Der Gast hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückzahlung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

3. Rücktritt

Tritt der Gast von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf den vereinbarten Preis.

Stornobedingungen:

Je nach Zeitpunkt der Stornierung berechnen wir folgende Kosten: bis 31 Tage vor Anreise sind 60% des Mietpreises zu zahlen, ab dem 30. Tag sind es 80% und am Tag der Anreise 100 % des Mietpreises. Der Vermieter muß sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistung erspart. Er ist gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den festgelegten Betrag für die Vertragsdauer zu bezahlen.

4. Tiere

Die Mitnahme von Haustieren wie zb. Hunde ist leider nicht möglich.

5. An- und Abreise

Soweit nicht anders mit dem Vermieter abgesprochen, kann aufgrund der besonderen Verkehrsverhältnisse der Bezug des gebuchten Objektes ab 15.00 Uhr erfolgen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung/ Appartement bzw. Zimmer bis 10.00 Uhr freizugeben.

6. Sonstiges

Änderungen einer vereinbarten Buchung bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Husum.

Reiserücktrittsversicherung

Gerade bei langfristigen Buchungen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt bei Krankheit, Unfall und weiteren wichtigen Gründen vor den finanziellen Folgen.
Reiserücktrittsversicherungen gibt es in allen größeren Reisebüros.